Abschiebung von Schwerverbrechern in Krisenregionen
Sehr geehrter Hr. Wiehle! Erneut kocht das Thema "Abschiebung schwerer Straftäter" hoch, z.B. Südd.Zeitung 24.07.2024 „Dürfen Syrer abgeschoben werden“. Autoren sind 3 Journalisten. Deshalb hab ich nochmal den Beitrag vom 21.6. von Peter Müller, ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht, gelesen, den er nach der Messer-Attacke auf einen Polizisten verfasst hat: „Der Kanzler macht Versprechen, die er nicht einhalten kann“. Hr. Müller legt dar, dass die Europ. Menschenrechtskonvention und Grundgesetz Art.1 selbst für Schwerverbrecher eine Abschiebung z.B. nach Syrien verbieten, auch wenn dies für viele Bürger schwer erträglich ist!
Bestreiten Sie nun die Sachkompetenz des Herrn Müller? Wollen Sie die bestehende Rechtsordnung ändern? Oder unser Gesetz brechen, weil dies mehr Wählerstimmen verspricht? In jedem dieser Fälle sehe ich es als WICHTIGSTE Aufgabe ALLER Parteien, den Bürgern die Rechtslage und die Handlungsspielräume zu erklären. Wie steht ihre Partei zu meinen Fragen?
Sehr geehrter Fragesteller,
laut Pressemeldungen kommt das Oberverwaltungsgericht Münster bei der Einschätzung der aktuellen Lage zu folgendem Ergebnis: Für Zivilpersonen besteht in Syrien „keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens“ mehr. Damit wird es für Migranten aus Syrien schwerer, in Deutschland einen Schutzstatus zu erhalten bzw. zu behalten, und eine Abschiebung wird leichter - wobei hierfür auch noch politische Entscheidungen getroffen werden müssen, die die AfD einfordert.
Ich weise darauf hin, dass die Rechtslage politisch geändert werden kann und dass auch die Rechtsauslegung sich über die Zeit hinweg ändert. Ich würde es sehr begrüßen, wenn beispielsweise stärker berücksichtigt würde, dass auch viele Straftäter (Gewalttäter) die Menschenrechte ihrer Opfer mit Füßen treten und ein Staat, der gegen solche Täter nicht nachhaltig konsequent vorgeht, auch die Menschenrechte seiner Staatsbürger vernachlässigt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wiehle, MdB