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Wolfgang Stefinger
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Frage von Manfred F. •

Würden Sie sich nach Ihrer Wahl in den Deutschen Bundestag für eine Anhebung des Kündigungsschutzes bei angemieteten Eigentumswohnungen und Eigenbedarf des Vermieters einsetzen?

Sehr geehrter Herr Stefinger,im Wahlkreis München-Ost wohnend, bereite ich mich derzeit auf die Bundestagswahl vor und ermittle derzeit meine Tendenz zur Zweitstimme. Ich gehöre keiner Partei mehr an.Es ist zu verzeichnen, dass bei der angestrengten Wohnungssituation in Deutschland die Anmeldung von Eigenbedarf bei Eigentumswohnungen stark zugenommen hat. Während nach Umwandlung öffentlich geförderten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und deren Verkauf bei Anmeldung von Eigenbedarf das Gesetz eine Kündigungsfrist von 10 Jahren vorsieht, beträgt sie ansonsten - je nach Zeit der bisherigen Anmietung gestaffelt, lediglich maximal 9 Monate. Dies steht in keinem Verhältnis zueinander.Ich beabsichtige nach der Bundestagswahl die Einreichung einer entsprechenden Online-Petition an den Deutschen Bundestag und würde gerne Ihre Position zum Thema kennenlernen.Vielen Dank.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die detaillierte Schilderung Ihrer Position. Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt erfordert durchdachte Maßnahmen, die sowohl Mieterschutz als auch Eigentumsrechte in Einklang bringen. Speziell für Großstädte wie München gebe ich Ihnen, aber völlig recht, dass die Verfügbarkeit von Wohnraum eines der drängendsten Probleme ist. Fest steht auch, die Bundesregierung hat ihr Ziel 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, krachend verfehlt. Stattdessen wurden 2023 nur etwa 295.000 Wohnungen fertiggestellt - ein massives Defizit. Für 2024 wird mit einem weiteren Rückgang gerechnet. Bürokratie und Regulierung haben den Wohnungsbau erdrückt.

Für mich hat die Schaffung von mehr Wohnraum oberste Priorität. Unser Ansatz ist klar: Mehr Neubau, weniger Bürokratie und gezielte Förderanreize für bezahlbares Wohnen. Wir setzen darauf, den Wohnungsmarkt durch eine erhöhte Angebotsausweitung zu entlasten, anstatt durch immer weitergehende Regulierungen den Erwerb und die Bereitstellung von Wohnraum zu erschweren.

Ihr Vorschlag einer gestaffelten Verlängerung der Kündigungsfristen bei Eigenbedarf betrifft einen sensiblen Bereich, in dem der Schutz langjähriger Mieter auf der einen Seite und die Rechte der Eigentümer auf der anderen Seite gegeneinander abgewogen werden müssen. Die Union setzt sich für einen wirksamen und angemessenen Mieterschutz ein, der insbesondere für ältere Menschen und langjährige Mieter Verlässlichkeit schafft. Gleichzeitig lehnen wir eine unverhältnismäßige Einschränkung des Eigentumsrechts ab, die den Anreiz zur Investition in Wohnraum weiter senken könnte.

Daher setzen wir in der Wohnungspolitik auf ein anderes Prinzip: Anreize für günstige Mieten durch steuerliche Vorteile für Vermieter, die unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten, gezielte Förderung des sozialen Wohnungsbaus und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Erwerb von Wohneigentum.

Ob eine weitere Staffelung der Kündigungsfristen tatsächlich zu mehr sozialer Sicherheit führt oder eher Investitionen in Mietwohnungen weiter ausbremst, muss daher sorgfältig geprüft werden. Ich werde das Thema in die entsprechenden Debatten einbringen und bin offen für einen konstruktiven Austausch über effektive Lösungen für einen fairen Mieterschutz und eine nachhaltige Wohnraumpolitik.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger