(...) In seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ( http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html ) ausdrücklich gefordert, dass eine Ermächtigung zur so genannten Online-Durchsuchung mit geeigneten gesetzlichen Vorkehrungen verbunden werden muss, um die Interessen des Betroffenen verfahrensrechtlich abzusichern. Als insoweit besonders geeignete gesetzliche Vorkehrung sieht das Gericht den Vorbehalt einer richterlichen Anordnung an, da dieser die vorbeugende Kontrolle einer geplanten heimlichen Ermittlungsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz ermögliche. (...)
(...) Das Parlamentarische Kontrollgremium, dessen Aufgabe die Kontrolle der Exekutive ist, hat festgestellt, dass die Bundesregierung mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz maßvoll reagiert hat, von den dadurch eröffneten Möglichkeiten verantwortungsbewusst Gebrauch macht und sie erfolgreich einsetzt. In dem von Ihnen konkret angesprochenen BKA-Gesetz werden dem BKA zur effektiven Wahrnehmung seiner Aufgabe entsprechende Befugnisse verliehen. Diese Befugnisse orientieren sich an den Gefahrenabwehrbefugnissen der Bundespolizei und der Polizeien der Länder. (...)