(...) Über eine von Ihnen beschriebene Praxis der Staatsanwaltschaften, wonach diese Adressen an Rechtsvertreter der Musikindustrie weiter geben sollen, liegen mir keine näheren Informationen vor. Dies liegt daran, dass solche Vorgehensweisen nicht in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich meines Ministeriums fallen und also auch mit Terrorismusabwehr und den dafür geltenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen nichts zu tun haben. (...)
(...) Die Beamtenversorgung folgt auch verfassungsrechtlich einem anderen Prinzip als das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Sowohl die Besoldung der aktiven Beamtinnen und Beamten als auch deren Versorgung sind in dem grundsätzlich auf Lebenszeit angelegten Beamtenverhältnis begründet und stellen die Gegenleistung des Dienstherrn für die von den Beamtinnen und Beamten im Rahmen ihres besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses zu leistenden Dienste dar. (...)
(...) Wer De-Mail-Anbieter werden möchte, muss, sobald das Gesetz - das derzeit in meinem Haus vorbereitet wird - in Kraft getreten ist, in einem staatlichen Zertifizierungsverfahren nachweisen, dass er sehr hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz erfüllt. Die Kriterien werden besonderen Wert auf den Schutz der Verbraucher legen. So sollen beispielsweise alle Daten bei den Anbietern verschlüsselt vorliegen und nicht für Konsumentenprofile o.ä. (...)
(...) Erst wenn Zweifel an der Erfassung kernbereichsrelevanter Inhalte entstehen und daher allein eine automatische Aufzeichnung erfolgen darf, ist eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Effektivität der Gefahrenabwehrmaßnahme würde angesichts der Datenmenge und der Notwendigkeit einer unverzüglichen Auswertung überdies durch eine notwendige Richterbeteiligung erheblich leiden. (...)