Frage an Wolfgang Schäuble von Jürgen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schäuble,
sie betonen immer wieder, dass die Bundeswehr keine allgemeine Ermächtung für den Einsatz im Inland erhalten soll. Der Begriff des "besonders schweren Unglücksfalles" ist aber so schwammig, dass genau dieser Verdacht naheliegt, denn wozu sollte eine derart schwammige Formulierung gewählt werden, wenn sie nicht irgendwann missbraucht werden soll? Mir stellt sich hier besonders die Frage warum sie keinerlei Anstrengungen unternehmen um den Begriff zu präzisieren und den von ihnen gewünschten Fall ausdrücklich zu nennen und auf der anderen Seite einen Einsatz der Bundeswehr gegen Demonstranten, etc ausdrücklich ausschließen.
Ohnehin hätte ich gerne von ihnen eine Auflistung von konkreten (!) und realistischen Beispielen an denen die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden soll und dies mit dem aktuellen Grundgesetz nicht darf.