(...) Auf verschiedenen Internetangeboten ist fälschlicherweise zu lesen, dass mit der Änderung des TMG jeder Anbieter von Internetdiensten wie z.B.Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten solle, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen. (...) Es dürfen allerdings nur Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe zu erkennen und abzuwehren. (...)
Sehr geehrter Herr Hackbusch,
(...) die Bundesregierung sieht die Verantwortung für Aufnahmen von Häftlingen aus Guantanamo in erster Linie bei deren Herkunftsstaaten und in zweiter Linie bei den USA. Sollte in einzelnen Fällen eine Aufnahme weder im Herkunftsstaat noch durch die USA möglich sein, ist es Sache der USA, unter Angabe der dafür maßgeblichen Gründe sich bei Drittstaaten um eine Übernahme zu bemühen. (...)