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Frage von Jürgen B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Schäuble
dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß
Jürgen Berngruber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Berngruber,

am 14. Januar hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes vorgelegt, der auch den § 15 des Telemediengesetzes (TMG) ändern soll (s. http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_662928/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2009/01/BSIG__Novelle.html ). Auf verschiedenen Internetangeboten ist fälschlicherweise zu lesen, dass mit der Änderung des TMG jeder Anbieter von Internetdiensten wie z.B.Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten solle, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen.

Richtig ist, dass Diensteanbietern ermöglicht werden soll, Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) zu erheben und zu verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Es dürfen allerdings nur Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, werden durch die vorgeschlagene Regelung nicht gestattet. Die Zweckbindung und der Bezug auf die Erforderlichkeit der Speicherung stellen sicher, dass eine unbegrenzte Speicherung von Daten oder die Erstellung eines Surfprofils durch die Regelung nicht erlaubt wird. Erst recht besteht keine Verpflichtung der Provider, Nutzungsdaten zu erheben oder zu speichern.

Für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sollen mit dem jetzigen Gesetzentwurf im TMG keine neuen Befugnisse geschaffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble