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Frage von Mark P. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Schäuble,

in Ihrer heutigen Antwort an Herrn Waldenmayer schreiben Sie, dass Einhandmesser wegen Ihrer Konstruktion zum verdeckten Mitführen sehr geeignet sind. Ist Ihnen bewusst, dass man auch feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge verdeckt tragen (Armhoster, horizontal am Gürtel) und sofort einsetzen kann? Warum wird die öffentliche Sicherheit erhöht, wenn man von einhändig zu öffnenden Taschenmessern auf feststehende Messer umsteigt, was gem. einer Umfrage ( http://www.messerforum.net/showthread.php?t=65084&highlight=folder ) ca. ein Drittel der Nutzer tun?

Wie soll durch den Auffangtatbestand „allgemein anerkannter Zweck“ der „ungefährliche Gebrauch“ der Messer ermöglicht werden, wenn sowohl die Innenministerien ( http://www.messerforum.net/initiative/pages/anfrage-allgemein-anerkannter-zweck.php ) als auch die Polizisten ( http://www.copzone.de ) diesen widersprüchlich auslegen bzw. gar nicht erläutern können? Wenn der Bürger kein Bußgeld riskieren will, muss er doch ganz auf diese Messer verzichten, was aber dem angeblichen „Willen des Gesetzgebers“ widerspricht!

Der Bürger kann für „falsches“ Verhalten bestraft werden, obwohl im niemand sagen kann, wie er sich „richtig“ verhält:

- Sein Einhandmesser kann beschlagnahmt werden, wenn die Polizei in seinem Tragegrund keinen „allgemein anerkannten Zweck“ erkennt. Allerdings kann dem Bürger niemand aufzählen bzw. genau definieren, welche Tätigkeiten einen solchen Zweck darstellen!

- Sein Messer kann beschlagnahmt werden, wenn der Polizist es als „Hieb- und Stoßwaffe“ einstuft. Allerdings kann dem Bürger niemand sagen, welche objektiven Kriterien (außer der beidseitig geschliffenen Klinge) ein Messer erfüllen muss, um „dazu bestimmt zu sein, Verletzungen beizubringen“!

Halten Sie dies für logisch? Warum wurden keine objektiven Kriterien wie Klingenlänge oder Alter des Messerträgers herangezogen, anstatt ein unlogisches Gesetz mit unklaren Ausnahmetatbeständen zu erlassen?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble
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