(...) Vielmehr ist die Deutsche Demokratische Republik nach Artikel 23 GG (alter Fassung) nach Maßgabe des Einigungsvertrages mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland beigetreten und damit als Völkerrechtssubjekt untergegangen. (...)
(...) Sie haben recht. Der TV-Senders Al-Manar kann bedauerlicherweise über Internet empfangen werden; die verantwortlichen Dienstleister haben ihren Sitz im Ausland und unterliegen damit nicht deutscher Rechtshoheit. (...)
(...) Die Maßnahme der Zugangserschwerung soll diese Maßnahmen keinesfalls ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Während es in der realen Welt ohne Weiteres möglich ist, durch Beschlagnahme von kinderpornographischen Druckwerken deren Kenntnisnahme und Weiterverbreitung in Deutschland wirkungsvoll zu verhindern, ist dies bei kinderpornographischen Inhalten im Internet leider nicht immer möglich, da diese oftmals nicht dem Zugriff deutscher Staatsgewalt unterliegen. Eben dieser Besonderheit soll mit dem Gesetz begegnet werden. (...)
(...) bitte haben Sie Verständnis, dass ich aus zeitlichen Gründen nicht auf alle Fragen in diesem Forum eingehen kann. Da das Waffenrecht von den Ländern als eigene Angelegenheit vollzogen wird, möchte ich Ihnen empfehlen, Ihre Detailfrage mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde abzuklären. (...)