Frage an Wolfgang Schäuble von Hans K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehrgeehrter Herr Schäuble,
ist es wahr, daß die DDR und die BRD in dem am 03.Oktober 1990 laut den
Vereinten Nationen, in Verbindung mit dem 2+4 Vertrag, in dem neu entstandenem souveränen Staat Deutschland untergegangen sind.
http://www.unric.org/index.php?option=com_content&task=view&id=4116&Itemid=41
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/PolitischesArchiv/HistorischeDokumente/ZweiPlusVierVertrag.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Hans Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
es trifft nicht zu, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik im Zuge der Wiedervereinigung untergegangen und durch ein neues Staatsgebilde ersetzt worden sind. Vielmehr ist die Deutsche Demokratische Republik nach Artikel 23 GG (alter Fassung) nach Maßgabe des Einigungsvertrages mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland beigetreten und damit als Völkerrechtssubjekt untergegangen.
Der noch vor der Wiedervereinigung am 12. September 1990 unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einerseits und der Französischen Republik, der Sowjetunion, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits geschlossene Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 (so genannter Zwei-plus-Vier-Vertrag, s BGBl. II S. 1317) beendete lediglich sämtliche alliierten Vorbehaltsrechte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes, bewirkte aber keine Veränderung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch bestehenden zwei Völkerrechtssubjekte.
Mit freundlichem Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble