Frage an Wolfgang Schäuble von Philipp G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn K. schreiben Sie: "... Während in der realen Welt niemand auf die Idee käme zu erklären, es sei Zensur, wenn Druckwerke mit kinderpornographischen Inhalten beschlagnahmt werden, wird dies im Zusammenhang mit den geplanten Zugriffserschwerungen immer wieder behauptet"
Was würden Sie in diesem Zusammenhang von einem Gesetz halten, welches vorsähe kinderpornographische Druckwerke mit Stoppschild-Aufklebern zu bekleben, statt diese zu beschlagnahmen ?
"beschlagnahmen"(Löschen) kann man ja Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten bereits auf Grund der vorliegenden Gesetzeslage. Aus welchen Gründen wurde dies Ihrer Meinung nach in der Vergangenheit nicht konsequent gemacht ?
Sehr geehrter Herr Guntermann,
für kinderpornographische Inhalte im Internet bleibt es dabei, dass die endgültige Löschung der Inhalte und die intensive Strafverfolgung der Täter vorrangiges Ziel ist.
Die Maßnahme der Zugangserschwerung soll diese Maßnahmen keinesfalls ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Während es in der realen Welt ohne Weiteres möglich ist, durch Beschlagnahme von kinderpornographischen Druckwerken deren Kenntnisnahme und Weiterverbreitung in Deutschland wirkungsvoll zu verhindern, ist dies bei kinderpornographischen Inhalten im Internet leider nicht immer möglich, da diese oftmals nicht dem Zugriff deutscher Staatsgewalt unterliegen. Eben dieser Besonderheit soll mit dem Gesetz begegnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble