Frage an Wolfgang Schäuble von Hans Georg G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister,
in Ihrer Antwort an H. Rehr vom 24.7. betreffend Al-Manar TV haben Sie geschrieben, dass Sie dankenswerter Weise die Verbreitung des Senders im Inland verboten haben.
Über das Internet ist der Sender aber trotz der Abschaltung auf Eutelsat nach wie vor zu empfangen. Muss er nicht auch auf die Sperrliste des BKA? Es kann doch nicht sein, dass zweierlei Recht gilt.
Mit freundlichen Grüssen,
G. Giese
Sehr geehrter Herr Giese,
Sie haben recht. Der TV-Senders Al-Manar kann bedauerlicherweise über Internet empfangen werden; die verantwortlichen Dienstleister haben ihren Sitz im Ausland und unterliegen damit nicht deutscher Rechtshoheit.
Eine Aufnahme des Internet-Auftritts auf die „Sperrliste des BKA“ wäre zwar technisch möglich, es fehlt jedoch an einer Rechtsgrundlage. Der Gesetzgeber hat sich für sehr zurückhaltende Restriktionen des Internets entschieden. So können nur Inhalte kinderpornographischen Inhalts vom BKA gesperrt werden.
Dieser Zustand kann zugebenermaßen wenig zufriedenstellen. Politik und Gesellschaft müssen sich deshalb in den nächsten Jahren mit der Frage auseinandersetzen, ob und inwieweit Wertungswidersprüche aufgrund der leichten Verfügbarkeit von illegalen Angeboten auf Auslandsservern im Internet hingenommen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble