(...) ich nehme Ihre Kritik an der geltenden Rechtslage und unserem Grundgesetz zur Kenntnis. Ich sehe keine Veranlassung Initiativen zu entfalten, die auf eine Veränderung dieser Rechtslage hinauslaufen. (...)
(...) Ich habe bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass Frau Harms bei Ihrem Vorgehen aufgrund konkreter Weisungen der Bundesjustizministerin gehandelt hat. Diese hat zwar nach § 147 Gerichtsverfassungsgesetz ein so genanntes externes Weisungsrecht gegenüber der Generalbundesanwältin und den Bundesanwälten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass von diesem Weisungsrecht ausgesprochen zurückhaltend Gebrauch gemacht wird, weil der Anweisende dann auch die politische Verantwortung für seine Weisung(en) tragen muss. (...)
Sehr geehrter Herr Gieseking,
Ihre grundsätzlich geäußerte Kritik teile ich.
Zu 1:
(...) Bei dem von Ihnen angesprochenen Rechtsbereinigungsgesetz ging es um die Abschaffung von überflüssigen, veralteten oder aus sonstigen Gründen überholten Rechtsvorschriften. Das Gesetz lässt sich schlecht pauschal besprechen, da es eine Fülle von Einzelregelungen mit ganz unterschiedlichen Begründungen außer Geltung stellte. (...)
Sehr geehrter Herr Jäger,
Sehr geehrter Herr Hoffmann,