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Frage von Mike-Axel J. •

Frage an Wolfgang Neškovic von Mike-Axel J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Neskovic,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich möchte meine Anfrage präzisieren:
Wenn man den Geltungsbereich eines Gesetzes streicht, gilt dieses Gesetz noch?
Hier meinte ich vor allem das Grundgesetz dessen Geltungsbereich seit 1990 gestrichen worden ist. (Bitte nicht mit Präambel begründung kommen, das glaubt keiner mehr.)
Aber auch andere Gesetze denen mit Wirkung vom 19.04.2006 im "Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz" siehe auch Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Nr.18 vom 24.04.2006 in den Einfürhrungsgesetzen der Geltungsbereich gestrichen wurde. Hiervon sind unter anderem das Gerichtsverfassungsgesetz, die Strafprozeßordnung und die Zivilprozeßordnung betroffen.
Ich freue mich schon auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Mike-Axel Jäger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jäger,

ich danke Ihnen für Ihre Präzisierung, aus der sich mir Ihre Fragestellungen allerdings noch immer nicht vollständig erschließen.

Den Geltungsbereich eines Gesetzes und auch den der Verfassung können Sie räumlich, zeitlich oder auch funktional auffassen. Vielleicht sprechen Sie den räumlichen Geltungsbereich an.

Grundsätzlich lässt sich dann sagen, dass die Voraussetzungen für das Zustandekommen wirksamer Gesetze vom Grundgesetz aufgestellt werden. Sie finden dort Regelungen über die erforderliche Kompetenz, das nötige Verfahren und zu Fristen, die einzuhalten sind. Eine Regelung, wonach die Wirksamkeit eines Gesetzes davon abhinge, dass dieses Gesetz einen räumlichen Geltungsbereich ausdrücklich benennt, gibt es jedoch nicht. Auch dem allgemeinen Bestimmtheitsgrundsatz wäre dies nicht zu entnehmen, da sich in aller Regel der räumliche Geltungsbereich durch Auslegung (bestimmbar) ermitteln lassen wird.

Bei dem von Ihnen angesprochenen Rechtsbereinigungsgesetz ging es um die Abschaffung von überflüssigen, veralteten oder aus sonstigen Gründen überholten Rechtsvorschriften. Das Gesetz lässt sich schlecht pauschal besprechen, da es eine Fülle von Einzelregelungen mit ganz unterschiedlichen Begründungen außer Geltung stellte.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic