Frage an Wolfgang Neškovic von Lorenz P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Neskovic,
wie Sie feststellen in der TAZ v. 14.1.2008 verstößt die Bundesanwältin Frau Harms gegen geltendes Recht.
Hat es damit zu tun das die Staatsanwaltschaften in unserem System weisungsgebunden sind ?
Mir graut mittlerweile - da ist die CSU zuständig für die Staatsanwaltschaft und kann bestimmen ob und wie gegen jemanden ermittelt wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Lorenz Peters
Sehr geehrter Herr Peters,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass Frau Harms bei Ihrem Vorgehen aufgrund konkreter Weisungen der Bundesjustizministerin gehandelt hat. Diese hat zwar nach § 147 Gerichtsverfassungsgesetz ein so genanntes externes Weisungsrecht gegenüber der Generalbundesanwältin und den Bundesanwälten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass von diesem Weisungsrecht ausgesprochen zurückhaltend Gebrauch gemacht wird, weil der Anweisende dann auch die politische Verantwortung für seine Weisung(en) tragen muss.
Umgekehrt trägt die Bundesjustizministerin auch die politische Verantwortung, wenn sie von ihrem Dienstaufsichtsrecht gemäß § 147 Gerichtsverfassungsgesetz keinen Gebrauch macht. In einem solchen Fall muss sie sich politisch auch das Fehlverhalten der Generalbundesanwältin zurechnen lassen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass Frau Harms auf Vorschlag von Frau Zypries (vgl. §149 Gerichtsverfassungsgesetz) zur Generalbundesanwältin ernannt worden ist. Auch dies hat Frau Zypries politisch zu verantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic