Frage an Wolfgang Neškovic von Rainer H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Neskovic,
welche Möglichkeiten habe ich mich vor Gericht zu verteidigen, wenn jeder Anwalt bei Anwaltszwang umgehend das Mandat niederlegt, weil er feststellt, dass ich Beweise vorlegen kann, die belegen, dass ein Richter das Recht gebeugt hat. Denn mit Wissen des Richters wurde ein Prozessbetrug des Gegenanwaltes durch den besagten Richter geduldet (Verstoss gegen § 139 ZPO). Also die Anwälte legen nicht nur wegen der vermeintlichen Rechtsbeugung des Richters das Mandat nieder, sondern auch, weil ein Anwaltskollege Prozessbetrug betrieben hat, der ebenfalls beweisbar ist. Und es ist ebenfalls beweisbar, dass der erwähnte Prozessbetrug auf einen Urteilsfehler eines OLG basiert.
Welche rechtsstaatlichen Möglichkeiten habe ich, daß dem Recht zum Recht verholfen wird und dieser Sachverhalt aufgedeckt wird.
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
offenbar geht es Ihnen mit Ihrer Anfrage um einen konkreten Einzelfall, in dem Sie unmittelbar betroffen waren. Als rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE kann ich aber nicht rechtsberatend tätig werden. Zu einigen sich aus Ihrem Fall ergebenden allgemeinen Fragen habe ich mich bereits in meiner Antwort am 21.09.2007 geäußert.
Zu Ihrem jetzigen Anliegen möchte ich Sie lediglich darauf hinweisen, dass Ihnen nach § 78 b ZPO ein sog. Notanwalt für Fälle, in denen eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, ein Rechtsanwalt zur Wahrnehmung Ihrer Rechte beigeordnet werden kann, wenn Sie einen zu Ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht finden. Ziel der Regelung ist es, zu verhindern, dass die Rechtsverfolgung am Fehlen eines Prozessvertreters scheitert. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Rechtsverfolgung mutwillig oder aussichtslos erscheint.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic