
(...) Juristisch kann man sicher darüber streiten, ob die Entscheidung für die Nutzung der Atomenergie wegen des großen Risikopotentials- die verheerenden Folgen, die durch einen einzelnen Störfall eintreten können, hat man in Tschernobyl sehen können - gegen die Verfassung verstößt. Persönlich hätte ich mir - gerade in diesem Bereich - eine weniger zurückhaltende Beurteilung durch das Verfassungsgericht gewünscht. (...)