Frage von Mareike Z. • 13.01.2023
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
hier herrscht offenbar ein Missverständnis. Es gibt in Ihrem Fall durch das neue Gesetz keine Verschlechterung und es greift eine großzügige Besitzstandsregel.
In der Sache halte ich fest, dass es in der Beurteilung offensichtlich unterschiedliche Einschätzungen gibt, wie die die Stellungnahme des BRV auf der einen sowie des Philologenverbandes und des Beamtenbundes auf der anderen Seite zeigen.