Laut BVG-Urteil von 2020 wurde festgestellt, dass die Besoldung bei kinderreichen Familien verfassungswidrig ist. Ich bin verheiratet und habe vier Kinder, warum bekomme ich trotzdem nicht mehr Geld?
Der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile sieht vor, dass der Familienzuschlag auf 70,- EUR gekürzt wird, nachdem ich in Ortsklasse II eingestuft bin, bleibt der Familienzuschlag für meine 4 Kinder gleich. Es stellen sich für mich folgende Fragen:
1. Warum wird eine verfassungswidrige Besoldung plötzlich verfassungskonform, obwohl sich an meiner Besoldung nichts ändert (im Gegenteil, die Besitzstandswahrung nimmt nicht an künftigen Anpassungen teil und führt zu einer Besoldungsabsenkung)?
2. Sie geben in Ihrer Begründung für die Anpassung an, dass Sie sich die neue Besoldung näher an den tatsächlichen Lebensverhältnissen ausrichtet und unterstellen, dass meine Frau trotz 4 kleiner Kinder 20.000,-EUR im Jahr verdient. Das ist völlig realitätsfern. Die tatsächlichen Lebensverhältnisse sind auch, dass eine Familie im Schnitt nur 1,4 Kinder hat. Bei 4 Kinder müsste dass doch Berücksichtigung finden. Finden Sie das tatsächlich ausgewogen?