Fragen und Antworten
Frage von Christian H. • 06.02.2024
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
Frage von Christian H. • 03.02.2024
Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 05.02.2024
Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.
Frage von Thomas M. • 19.01.2024
Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 02.02.2024
ein Nachzahlungsanspruch für zurückliegende Zeiträume besteht für Versorgungsberechtigte mangels gesetzlicher Grundlage nicht.
Frage von Johannes H. • 05.10.2023
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
Abstimmverhalten
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Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule sichern
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