Steht die rechtliche Wertung des BRV hinter der Meinung von Gewerkschaften an?
Sehr geehrter Herr Fackler,
Zunächst einmal möchte ich mich für zwei Dinge aus meiner letzten Frage entschuldigen. Zum einen habe ich mich tatsächlich verlesen und ihre Antwort vom 3.12. falsch interpretiert. Tatsächlich sprachen sie nicht von einem Meinungsumschwung des BRV. Es lag mir auch fern, sie direkt einer Lüge zu bezichtigen.
Meine angepasste Frage:
Sie begründen ein über-das-Ziel-hinausschießen des Bayerischen Richtervereins ernsthaft damit, dass ein Philologenverein und ein Beamtenbund mit dem Gesetzentwurf zufrieden sind?
Korrigieren Sie mich, aber sollte nicht ein juristischer Verein - noch dazu der Bayerische, in dem Topleute vom Fach sich mit dem Thema befassen - abschätzen können, ob ein juristisches Urteil des BVerfG umgesetzt wurde? Wie kommt man dazu, den Beamtenbund oder Philologen wären hier fachlich relevanter? Vom BBB erfolgt passenderweise keinerlei Auskunft darüber, warum der BRV falsch liegt, es herrscht nur großes Schweigen bohrt man dort nach.
Sehr geehrter Herr S.,
Ihre Entschuldigung nehme ich an. In der Sache halte ich fest, dass es in der Beurteilung offensichtlich unterschiedliche Einschätzungen gibt, wie die die Stellungnahme des BRV auf der einen sowie des Philologenverbandes und des Beamtenbundes auf der anderen Seite zeigen. Nicht ausklammern sollten wir zudem die öffentliche Betrachtung: Medial wird beispielsweise von einem „Geldregen für die bayerischen Beamten“, einem „Dicken Lohn-Plus für die bayerischen Beamten“ und „Hunderte Millionen Euro für Bayern Beamte“ gesprochen. Ich bitte Sie, auch dies in Ihre Überlegungen miteinzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Fackler, MdL