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Wolfgang Fackler
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Frage von Torsten K. •

Wieso orientiert sich die künftige Besoldung an den teilweise sehr pauschalen Ortsklassen des Wohngeldes und nicht an den tatsächlichen Gegebenheiten in jeder Gemeinde?

Sehr geehrter Herr Fackler,
die Ortsklassen nach dem neuen Recht werden bei Gemeinden unter 10.000 Einwohner nicht einzeln, sondern für den gesamten Landkreis festgestellt. Dies führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten, die Sie mit dem neuen Gesetz ja gerade beheben wollten. Ich wohne in einer direkt an die Stadt Würzburg angrenzenden Gemeinde mit ganz knapp unter 10.000 EW. Hier lässt sich "ländliches" Wohnen perfekt mit städtischer Infrastruktur verbinden. Daher sind die Mieten und Grundstückspreise hier höher wie in einem Großteil des Würzburger Stadtgebietes. In den ähnlichen Gemeinden rund um Würzburg leben über die Hälfte der Einwohner des gesamten Kreises entsprechend teuer. Trotzdem werde ich nur in Stufe II landen, (Stadt Wü Stufe IV), da der weit von der Stadt entfernte Süden des Landkreises mit seinen "billigen" Preisen den Schnitt für den Landkreis herunterzieht.
Mit freundlichen Grüßen Torsten K.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

die Wohnkosten sind in Bayern als Flächenstaat sehr unterschiedlich. Genau deswegen bedarf die Regionalisierung einer objektiven, statistisch belastbaren Datengrundlage. Ansonsten ist diese willkürlich und verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die Mietstufen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) gewährleisten eine solche Wohnkostenermittlung auf statistisch zuverlässiger und rein objektiver Basis. Die Orientierung am WoGG wurde vom Bundesverfassungsgericht explizit vorgeschlagen. Ein Abweichen davon ist mangels objektiver Anknüpfungspunkte auf statistischer Datengrundlage verfassungsrechtlich nicht möglich. 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Fackler, MdL

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