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Wolfgang Fackler
CSU
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Frage von Seraphim S. •

Wie stehen sie einer Senkung der 5% Hürde auf 3% gegenüber, und was halten sie von der Einführung einer "Ersatzstimme", für den Fall, dass die bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert?

Sehr geehrter Herr Fackler,
Gemäß Art. 20 Abs.2 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird von selbigem in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Insbesondere auch Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien sind wichtige Keime unseres demokratischen Rechtsstaats. Angesichts dessen halte ich die 5% Sperrklausel auf Bundes- wie auf Landesebene für unverhältnismäßig und demokratieschädlich, denn sie macht es kleinen Parteien effektiv unmöglich sich in Politik und Gesellschaft zu etablieren. Diese Beschneidung eines so fundamentalen Bürgerrechts schadet dem politischen Wettbewerb, fördert Politikverdrossenheit und rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie. Angesichts der Verschärfung dieser Situation durch Streichung der Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht der Ampelregierung, ist nun sogar die parlamentarische Repräsentation nicht nur der Linkspartei, sondern auch ihrer CSU auf Bundesebene gefährdet. Nicht zuletzt deshalb interessiert mich ihre Position zu diesem Thema

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Sehr geehrte Frau S.

die 5-Prozent-Klausel hat gerade mit Blick auf die Weimarer Republik ihre Berechtigung. Deshalb haben sie die Väter unseres Grundgesetzes auch eingeführt. Bei den Wahlen 1928 zogen 15 Parteien in den Reichstag ein. Darunter beispielsweise auch die Gruppierung "Sächsisches Landvolk", die 0,4 Prozent der Stimmen und damit zwei Sitze erhielt. Ist das wirklich im Sinn der Sache?

Unverhältnismäßig und undemokratisch ist für mich dagegen die Grundmandatsklausel der Ampel in Berlin. Sie ist einzig und alleine gegen die CSU gerichtet. Ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diese aggressive "Anti-Bayern-Strategie" bald wieder einkassieren wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Fackler, MdL 

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