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Wolfgang Fackler
CSU
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Frage von Michael R. •

Warum schafft es Bayern nicht, einen ernsthaften Vorschlag für die amtsangemessene Alimentation aufs Papier zu bringen?

Sehr geehrter Herr Fackler,

ich habe soeben den Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile angesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat ja 2020 entschieden, dass die Berechnungsparameter für eine amtsangemessene Alimentation nochmals geschärft und konkretisiert werden müssen. Baden-Württemberg hat das auch sehr gut hinbekommen. Hier hat sich der Zuschlag für das 3. Kind von 400 auf 750 Euro fast verdoppelt. In NRW wird sogar über 800 Euro für das 3. Kind bezahlt. Nur in Bayern tut sich für mich gar nix!

Nach dem Gesetzentwurf bekomme ich in Ortsklasse 1 und Stufe 2 405,52 Euro. Zudem für Kind 3 nochmals 396,51 Euro zusätzlich. Insgesamt 802,03 Euro. Aktuell erhalte ich: Familienzuschlag Stufe 1: 149,64 Euro, Familienzuschlag Kinder: 652,39 Euro. Macht insgesamt 802,03 Euro.

Ich habe also das gleiche Geld zur Verfügung. Ich dachte kinderreiche Familien sollten mit dem neuen Gesetz gestärkt werden?

Sind der CSU Bayerns Beamte nichts wert?

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Sehr geehrter Herr R.,

der Orts- und Familienzuschlag beträgt ab 1. Januar 2023 in Stufe 2/Ortsklasse 1 446,07 Euro und für das dritte Kind 436,16 Euro. Macht in Summe 882,23 Euro - also über 80 Euro mehr. 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Fackler, MdL

P. S.: Ab sofort werden auf abgeordnetenwatch keine Vollzugsfragen mehr beantwortet. 

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