Frage von Annett W. • 17.06.2023
Sehr geehrter Herr Fackler, haben im Jahr 2020 beschäftigte Beamte, die 2023 nicht mehr kommunal in Bayern verbeamtet sind (Versetzung in anderes Bundesland) Anspruch auf die Nachzahlung für 2020?
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Weitere Fragen an Wolfgang Fackler
Frage von Christian H. • 03.02.2024

Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 05.02.2024
Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.
Frage von Thomas M. • 19.01.2024

Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 02.02.2024
ein Nachzahlungsanspruch für zurückliegende Zeiträume besteht für Versorgungsberechtigte mangels gesetzlicher Grundlage nicht.
Frage von Seraphim S. • 05.09.2023

Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 06.09.2023
die 5-Prozent-Klausel hat gerade mit Blick auf die Weimarer Republik ihre Berechtigung.
Frage von Dieter L. • 22.08.2023

Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 29.08.2023
Es wird dabei kontrovers diskutiert und sicher in der neuen Wahlperiode wieder auf die Agenda kommen.