Frage von Annett W. • 17.06.2023
Sehr geehrter Herr Fackler, haben im Jahr 2020 beschäftigte Beamte, die 2023 nicht mehr kommunal in Bayern verbeamtet sind (Versetzung in anderes Bundesland) Anspruch auf die Nachzahlung für 2020?
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU