Frage von Frank S. • 21.02.2023
Sehr geehrter Herr Fackler, erhalten auch die Beamten Nachzahlungen ab 01.01.20, die keine Rechtsmittel gegen ihre Besoldung (Familienzuschlag und Ballungsraumzulage) einlegten? Freundliche Grüße
Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 21.02.2023
Sehr geehrter Herr S.,
für eventuelle Nachzahlungen sind und waren keine Rechtsmittel erforderlich. Darauf hatte das Finanzministerium ausdrücklich verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Fackler, MdL