Frage von Birgit H. • 05.02.2023
Neuausrichtung Familienzuschlag: weshalb bleibt trotz Aufforderung des BVG Familienzuschlag in Ortsklasse 2 gleich? Ich habe drei ( vor Mai 2022 sogar 4) Kinder, die nicht zu Buche schlagen.
Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 07.02.2023
Sehr geehrte Frau H.,
bei der Neuausrichtung wird der Fokus entsprechend der Vorgaben des BVerfG auf Familien mit Kindern und teure Wohnlagen gelegt. Daher ist nach den Berechnungen des Finanzministeriums in den unteren Ortsklassen eine Erhöhung des Zuschlags erst ab dem vierten Kind geboten. Da die Nachzahlung im staatlichen Bereich rückwirkend zum 01.01.2020 erfolgt, profitieren Sie bis Mai 2022 ggf. von den höheren Zuschlägen. Außerdem werden auf Initiative der CSU-Fraktion zum 01.01.2023 die Tabellenbeträge pauschal um 10 Prozent angehoben, sodass sich auch in den unteren Ortsklassen bereits ab dem dritten Kind die Zuschläge erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Fackler, MdL