Müsste ich dann noch 2 weitere Jahre im Dienst bleiben, damit sich die Angleichung des A13 Gehaltes auf meine Pension auswirkt?
Sehr geehrter Herr Fackler,
Bis Ende 08 23 sollten die Gehälter aller Lehrkräfte auf A13 angehoben sein.
Müsste ich dann noch 2 weitere Jahre im Dienst bleiben, damit sich die Angleichung des A13 Gehaltes auf meine Pension auswirkt?
Vorab herzlichen Dank für eine Antwort.
Sehr geehrte Frau H.,
die Anpassung erfolgt in fünf Stufen bis August 2028. Wer heute in A12 ist:
- 2024: 80 Euro im Monat mehr als heute
- 2025: 160 Euro im Monat mehr als heute
- 2026: 240 Euro im Monat mehr als heute
- 2027: 320 Euro im Monat mehr als heute
- 2028: 400 Euro im Monat mehr als heute
- ab 09/2028: A13
Beim heutigen A12Z sind es die jeweils hälftigen Beträge. Das Ruhegehalt beim Ausscheiden berechnet sich immer nach dem zuletzt erreichten Gehalt inklusive der dann erreichten Zulage. Eine zweijährige Wartezeit würde keinen Sinn machen. So verstehe ich Art. 12 Abs. 5 BayBVG.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Fackler, MdL