Frage von Marc V. • 01.03.2023
Bei der Neuordnung der Besoldung wird davon ausgegangen, dass der Ehepartner 20.000 € pro Jahr verdienen kann. Es wird dabei keine Stufung eingeführt, ob man 1 oder 5 Kinder hat. Ist das gerecht?
Meine Frau und ich haben 5 gemeinsame Kinder im Alter von 1 - 14 Jahren.
Ich bin Beamter.
Unsere Tochter hat einen GdB von 80% und benötigt intensive Betreuung.
Das Pflegegeld ist sehr weit von den 20.000€ Ehegattenverdienst entfernt.
In unserer Gesamtkonstellation ist es ihr nicht möglich, derart umfassend zu arbeiten, wie es das neue Bedoldungsgesetz vorsieht.
Wurde bewusst auf eine Stufung beim Ehegatteneinkommen verzichtet oder wird eine Härtefallregelung eingeführt werden?
Vielen Dank.
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU