Frage an Winfried Kretschmann von Herbert H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Hallo Herr Kretschmann
Betr. S21
Warum darf die Bahn Tunnelbauaufträge vergeben obwohl Flughafenbahnhof und Untertürkheim nicht Planfestgestellt sind ?
MfG
Herbert Haizmann
Sehr geehrter Herr Haizmann,
im Auftrag von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 17. Juni 2011 und Ihre dort vorgetragene Frage zum Bahnprojekt Stuttgart 21.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Herr Ministerpräsident im Hinblick auf die Vielzahl der Schreiben, die ihn täglich erreichen, nicht jeden Vorgang persönlich zu beantworten vermag. Er hat mich deshalb darum gebeten, Ihre E-Mail an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur weiterzuleiten.
Ich darf Ihnen die Grüße des Herrn Ministerpräsidenten übermitteln und verbleibe selbst
mit freundlichen Grüßen
Peter Hahn
Sehr geehrter Herr Haizmann,
haben Sie Dank für Ihre Frage zur Vergabe von Tunnelbauaufträgen für das Bahnprojekt Stuttgart 21.
Die bisher erfolgten Vergaben für Tunnelbauten beziehen sich auf Abschnitte des Projekts, die bereits planfestgestellt sind (Abschnitte 1.2 Fildertunnel und 1.6a Tunnel Ober-/Untertürkheim). Hier besteht also Baurecht. Die Bereiche, für die kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt, sind – wie von Ihnen angeführt – die Abschnitte 1.3 Filderbereich mit Flughafenanbindung und 1.6b neuer Abstellbahnhof Untertürkheim. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens können sich noch Veränderungen ergeben, die sich möglicherweise auf angrenzende Strecken auswirken. Es liegt allein in der Verantwortung und im Risikobereich der Bauherrin, dass dies nicht zu Problemen oder Mehrkosten in bereits begonnenen Abschnitten führt.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann