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Winfried Kretschmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sabine H. •

Frage an Winfried Kretschmann von Sabine H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kretschann,

Der Bestand der Artenvielfalt ist bedroht, Blüten bestäubende Insekten und Bienen haben immer größere Probleme zu überleben. Zum einen durch unsere immer monotoner werdende Landschaft und Hausgärten, zum anderen durch den verstärkten Einsatz von Pestiziden. Sollte es nicht möglich sein, dass da das Land, die Bauhöfe der Kommunen und Gemeinden mit gutem Beispiel vorangehen und auf landeseigenen Liegenschaften, wie staatliche Schlösser und Gärten, Staatsdomänen und allen landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften im Landesbesitz, keine Pflanzenschutzmittel/Pestizide mehr einsetzen? Kann man nicht verstärkt Nützlinge stattdessen einsetzen? Warum dürfen Pflanzenschutzmittel noch immer in Baumärkten und Discountern (!) an Privatleute, wie z.B. Hobbygärtner, verkauft werden? Die Gefahr einer falschen Lagerung oder Anwendung ist zu groß, gesundheitsgefährdend und nicht kontrollierbar, zumal nur der Verkäufer einen Sachkundenachweis führen muss. Ist es nicht möglich, dass mindestens 10 % der staatlichen, landwirtschaftlichen Flächen Vorrangflächen werden: blühende Ackerstreifen, Altgrasstreifen, Hecken, Feldgehölze etc.? Als Rückzugsflächen, für den Erhalt der Artenvielfalt und als reichhaltiges Nahrungsangebot für Bestäuber und Nützlinge? Warum wird mit hohem Personal- und Maschinen-Aufwand alles sauber gemäht und abgeholzt? Wäre es nicht ein gutes Vorbild für Hobby- und Landschaftsgärtner, wenn in den Gemeinden viel mehr Blühflächen entstehen würden?

Ich hoffe, Sie können mir die Fragen beantworten und Sie verstehen sie als Anregung für die nächste, vor Ihnen liegende, Politikarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Holmgeirsson

Heckengäu – Imkerei
NABU Baden-Württemberg
Fachberaterin für Bienen und Pestizide

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Holmgeirsson,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es Ziel des Naturschutzes in Deutschland Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Ein Blick auf die abwechslungsreiche Kulturlandschaft in Baden-Württemberg mit ihrer Vielfalt an Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten und ihrer Funktion als Erholungsraum für die Menschen zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind.

Für den Schutz der Biodiversität setzen sich Grüne schon sehr lange ein. Die Biene und andere Blüten bestäubende Insekten spielen dabei eine ganz besondere Rolle, da sie eines der wichtigsten Nutztiere für uns Menschen sind. Sie bestäuben etwa 80 Prozent der landwirtschaftlichen Nutz- und auch Wildpflanzen und tragen somit entscheidend zu unserer Lebensmittelversorgung bei.

Im neuen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) fördert Grün-Rot so umfassend wie nie zuvor gezielt Maßnahmen, die der Bienenfreundlichkeit unserer Landschaften dienen.

Hierzu zählen im Besonderen:
- die Ansaat von Bienenweidemischungen (Fördersätze 710 € bzw. 330 € je ha mit Anrechnung als ökologische Vorrangfläche),
- die Erhaltung von besonders artenreichem Grünland (230 € bis 260 € je ha) und
- die Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge mit 75 € je ha).

Darüber hinaus haben wir die Förderbeträge für extensive und damit bienenfreundliche Bewirtschaftungsformen - Dauergrünland, Ökologischer Landbau, Verzicht auf chemisch-synthische Pflanzenschutz- und Düngemittel im Betrieb - deutlich erhöht.. Dadurch werden wertvolle Rückzugsorte und Trachtquellen für Honigbienen und Wildinsekten gesichert und geschaffen.

Ziele dieser Agrarumweltmaßnahmen sind auch eine bessere Nektar- und Pollenverfügbarkeit durch ein breites Blütenspektrum wie auch längere bzw. kontinuierliche Blühzeiten insbesondere in den Sommermonaten. Begleitend zu diesen Maßnahmen bzw. als Wissensgrundlage hierzu, finden jährlich Anbauversuche zu Blühmischungen wie auch zu Alternativen für Mais bei der Energieerzeugung am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg statt.

Über Fortbildungsveranstaltungen zu arten- und blütenreichen Landschaften für Honigbiene & Co. wie auch einem vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erstellten Bienenweidekatalog (sowohl in Papier wie elektronischer Form als Datenbank) werden neben den landwirtschaftlichen Zielgruppen auch private, kommunale und gewerbliche Flächennutzer für das Thema sensibilisiert. Ziel ist es, das notwendige Wissen zur Schaffung eines besseren Nahrungsangebots für Honigbienen und Wildinsekten beispielsweise anhand von „Best-Practice“-Beispielen zu vermitteln.

Das Verbot von Pestiziden obliegt dem Bund und nicht dem Land. Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, hat sich persönlich dafür eingesetzt, dass der Einsatz von Neonicotinoiden sowie von Glyphosat eingeschränkt wird. Es soll, bis auf wenige Ausnahmen in der Landwirtschaft nicht mehr eingesetzt werden. Sobald geeignete Ersatzstoffe vorhanden sind, sollte der Einsatz auch generell verboten werden. (Siehe Antrag Frage 10)

http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7093_D.pdf

In vielen Gemeinden sind bereits mehr Blühflächen entstanden. Das ist sehr erfreulich, denn blühende Wiesen und Gärten dienen den Bienen als Nahrungsgrundlage und sehen dazu noch sehr schön aus.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team Kretschmann

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