Frage an Winfried Kretschmann von Uwe M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
lieber Herr Kretschmann,
Sie haben in der letzten Antwort zu Stuttgart21 folgendes geschrieben:
"3. Sollten wir an der neuen Regierung beteiligt sein, wird der Stresstest zu dem Zeitpunkt der Vereidigung der Landesregierung schon weit fortgeschritten sein"
Kann es sein, dass Sie den Baufortschritt meinten?
Der Stresstest sollte bis Sommer 2011 vorliegen - es geht doch darum, zu verhindern, dass nach der Wahl noch zig Milliarden für einen uneffizienten Verkehrsknoten ausgegeben werden sollen.
Zudem schreibt Geissler in seinem Schlichtungspapier von einem von der Landesregierung abgelehnten Baustop bis zu Landtagswahl - nicht bis zur Vorlage eines Stresstests.
mfG Uwe Mannke, Oberboihingen
Sehr geehrter Herr Mannke,
Wir haben als Oppositionsfraktion derzeit nicht die Möglichkeit, weitere kostenintensive Maßnahmen durch die Projektbetreiber zu stoppen. Im Falle einer Regierungsbeteiligung werden wir als erstes die Möglichkeit wahrnehmen, vollständigen Einblick in all die wahrscheinlich aus gutem Grund trotz gegenteiliger Versprechen im Rahmen der Schlichtung geheim gehaltenen Unterlagen Einblick zu nehmen. Erst danach kann eine seriöse Strategie für das weitere Vorgehen entworfen werden.
Wenn die DB AG mit stillschweigender Unterstützung durch die jetzige Landesregierung bis dahin kostenintensive Fakten schafft, geht sie damit ein erhebliches Risiko ein. Ein in unserem Auftrag erstelltes Gutachten eines namhaften Staatsrechtlers kommt zum Schluss, dass die finanzielle Beteiligung eines Bundeslandes an einem Projekt, das in die alleinige Bundeskompetenz fällt (hier: Bau von Schienenwegen des Bundes), verfassungswidrig ist. Das hat automatisch zur Folge, dass die abgeschlossenen Verträge nichtig sind. Sollten wir an der nächsten Landesregierung beteiligt sein, wollen wir mit dieser Begründung weitere Zahlungen verweigern und bereits geleistete Beträge zurückfordern. Wenn unsere Rechtsauffassung nicht in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verworfen werden sollte, bedeutet dies für die DB AG, dass sie auf den Kosten sitzenbleibt.
Wenn der Stresstest wie inzwischen bekannt geworden tatsächlich von der DB AG durchgeführt wird, ohne dass die Projektgegner und SMA in der Phase der Grundlagenermittlung (hier: insbesondere der zugrundegelegte Fahrplan) beteiligt werden, werden wir diesen Stresstest nicht anerkennen. Der Stresstest war Bestandteil des Schlichterspruchs, auf den sich am 30. November beide Parteien geeinigt haben. Es kann nicht sein, dass sich jetzt eine Partei selbst begutachtet und dann erwartet, dass das Ergebnis akzeptiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann