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CSU
• 15.02.2016

(...) zu Ihrer Anfrage vom 14. Januar 2016 teile ich Ihnen mit, dass das Thema der „Videographie von Untersuchungsgesprächen" nicht in den Zuständigkeitsbereich der Justiz fällt. Inwieweit solche Untersuchungsgespräche aufgezeichnet werden (können), liegt, da es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung hierzu fehlt, im Entscheidungsbereich des mit der Begutachtung beauftragten Sachverständigen. (...)

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CSU
• 21.06.2016

(...) Ich kann Ihnen versichern: Wir in Bayern leben in einem freiheitlichen, starken und sicheren Rechtsstaat. Die bayerische Polizei schreitet zum Schutz der Bürger konsequent ein und sorgt dafür, dass Straftaten möglichst von vornherein verhindert werden. Kommt es dennoch dazu, sorgt unsere entschlossen zupackende Justiz dafür, dass diese - ganz gleich, wann, wo und von wem sie begangen wurden - schnell aufgeklärt und geahndet werden. (...)

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CSU
• 15.12.2015

(...) ich bedauere zu hören, dass Sie offenbar von einigen Abläufen in der bayerischen Justiz persönlich betroffen und mit den Ergebnissen nicht zufrieden sind. Ich kann gut nachvollziehen, dass es im Zusammenhang mit justiziellen Verfahren zu emotional aufgeladenen Situationen kommen kann, die von den Beteiligten als sehr belastend empfunden werden. (...)

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CSU
• 28.12.2015

(...) Nach Veröffentlichung der vollständigen Studie "Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern" wird diese seitens des Staatsministeriums der Justiz ausgewertet und bewertet werden. Die Thematik wurde bereits zum Gegenstand regelmäßiger Dienstbesprechungen gemacht, um die gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Praxis entsprechend zu sensibilisieren. (...)

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CSU
• 16.11.2015

(...) zu Ihrer Anfrage vom 28. Oktober kann ich Ihnen mitteilen, dass sich meine Zuständigkeit als Justizminister nicht auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit erstreckt. Diese zählt vielmehr zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. (...)

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CSU
• 20.10.2015

(...) Die von Ihnen konkret in Bezug genommenen Aussagen auf der Internetseite beziehen sich offenbar auf eine interne Fortbildungsveranstaltung für Vereinsmitglieder, an der ein Richter der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit als Referent mitgewirkt hat. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht keine Zuständigkeit des Staatsministeriums der Justiz; vielmehr gehört die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern zum Ressortbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zu dem konkret angesprochenen Vorgang, an den auch Ihre Folgefragen anknüpfen, nicht Stellung nehmen kann. (...)

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