(...) ich bitte um Verständnis dafür, dass ich als Bayerischer Justizminister unbeteiligten Dritten gegenüber keine näheren Auskünfte zu etwaigen Strafanzeigen geben kann. Ich kann Ihnen aber ganz generell versichern, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften einschlägige Straftaten konsequent und mit Nachdruck verfolgen. (...)
(...) Januar 2015 zu Ihrer Frage vom 14. Januar 2015 bereits mitgeteilt habe, für einzelne staatsanwaltschaftliche Verfahren. Insoweit kann ich Ihnen nur erneut generell versichern, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften einschlägige Straftaten konsequent und mit Nachdruck verfolgen. (...)
Sehr geehrter Herr Rieder,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Dezember 2014.
(...) zu Ihrer ergänzenden Anfrage vom 13. Oktober 2014 kann ich Ihnen mitteilen, dass die Dienstaufsicht übDienstaufsicht>bayerischen Staatsanwaltschaften zunächst durch die drei Generalstaatsanwaltschaften ausgeübt wird. Dies bedeutet, dass eine bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingehende Beschwerde gegen die Sachbehandlung durch eine Staatsanwaltschaft in der Regel zunächst zur Entscheidung an den im konkreten Fall zuständigen Generalstaatsanwalt weitergeleitet wird. (...)
(...) zu Ihrer erneuten Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz Privatpersonen in ihren rechtlichen Angelegenheiten nicht beraten kann. Die Erteilung von Rechtsauskünften und insbesondere die konkrete Beratung in Einzelfällen sind von Gesetzes wegen den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten und Notaren, zugewiesen. (...)
(...) Diese Regelungen enthalten spezielle datenschutzrechtliche Bestimmungen gerade für Gerichtsverfahren und erlauben die Weitergabe von Informationen an andere Behörden nur unter bestimmten Voraussetzungen. (...) Darüber hinaus besteht für Betroffene die Möglichkeit, ein konkretes Verhalten eines Richters im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde überprüfen zu lassen. (...)