Frage an Winfried Bausback von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Prof. Bausback,
Sie schrieben hier, "dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz Privatpersonen in ihren rechtlichen Angelegenheiten nicht beraten kann. Die Erteilung von Rechtsauskünften und insbesondere die konkrete Beratung in Einzelfällen sind von Gesetzes wegen den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten und Notaren, zugewiesen. Ich stelle Ihnen daher anheim, sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden." (http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_winfried_bausback-1480-77891--f426025.html#q426025).
Sind Sie sich wirklich sicher dass Herr Dipl. med. Meißner mit seiner Anfrage überhaupt "Rechtsauskünfte zum Datenschutz von Ihnen bezwecken wollte, oder auf Umsetzungversäumnisse von Politiker/Juristen hinweisen möchte?
Ich verstehe die Frage so, Herr Dipl. med. Meißner beanstandet dass es in Bayern keine wissentliche Befugnisnorm besteht für:
1.) Das Übersenden von Gutachtens- Kopien
2.) Abschriften von Parteischreiben,
die an das Gericht adressierten sind (aus einem laufenden - nicht öffentlichen Verfahren heraus entstehen) und den Jugendamt hinter dem Rücken Betroffener übermittelt werden.
Welche konkrete Vorschrift erlaubt -Ihrer Rechtsmeinung zufolge- die Übersendung ohne Rechtsmittelbelehrung solcher bekanntlich oft Streit verschärfenden Unsinn enthaltenden Dokumente, ohne dass der Richter Strafverfolgung riskiert?
Sind denn "personenbez. Angaben in Bayern NICHT grundsätzlich bei den Betroffenen zu erheben -§ 61 ff SGB VIII- als Ausfluß der Akzeptanz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und der allgemein menschlich verständlichen Tatsache, daß nicht jeder jedem ihm zugewiesenen Soz.Päd. alles anvertrauen und sich im Jugendamt über ein unsinniges - in der Akte wohl zu Unrecht befindliches - Psycho-Elaborat streiten mag?"
Ich bitte Sie höflichst um wahrheitsgemäße und vollständige Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
2. Vorsitzender des e.V. Anti-Korruption . Reformation 2014
Sehr geehrter Herr Rieder,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Dezember 2014.
Sie geben darin eine Anfrage von Herrn Wilfried Meißner vom 30. September 2014 wieder und wiederholen sodann meine diesbezügliche Antwort vom 9. Oktober 2014. Zugleich werfen Sie die Frage auf, ob ich die Anfrage von Herrn Meißner tatsächlich richtig verstanden habe. Hierzu teile ich mit: Ich habe meiner von Ihnen zitierten Antwort nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL