Frage an Winfried Bausback von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Prof. Bausback,
ihre Parlamentskoll. Stamm (GRÜNE, die als berufl Qualifikation "Stud. der Politikwissenschaft und Philosophie" angibt) beantwortet mir seit langem wichtige Fragen nicht, die ich jetzt Ihnen stelle:
1. Was spricht dagegen, bei künftigen Befragungen von Ministern eine Erklärung an Eides statt jedenf. immer dann zu verlangen, wenn jemand in der Vergangenheit offenbar absichtlich Unwahres geäußert hat?
2. Ist es gemäß Ihrer persönl. Überzeugung in Ordnung, wenn Abgeordnete oder Minister in dienstl. Angelegenheiten von der Möglichkeit der Lüge Gebrauch machen, um eine aus ihrer jeweiligen persönlichen Sicht (oder auch aus der jeweiligen "Partei- Perspektive") "gute Sache" voranzubringen?
Herr Ministerpräsident Seehofer geht seit über einem Jahr nicht ein auf hier gemachte Vorhaltungen wegen seines Schweigens zu meinem Weckruf "Für unser Land. für die Landeskinder" vom 13.09.20109, in dem ich gem. ärztl. Berufspflicht offen über ein nach meiner fachlichen Überzeugung real existierendes -u.a. psychopathogenes- scientologyartiges Komplott berichtet habe (2).
Eine wegen evidenter Untätigkeit 8/2013 veranl. Strafanzeige gegen Seehofer und andere (3) wurde von der Staatsanwaltsch. München 1 nicht beachtet, weswegen der zuständige Staatsanwalt wegen V.a. Strafvereitlelung angezeigt wurde. In der diesbezüglich angelegten Akte findet sich - in einem Schreiben des OStA Ledermann vom 10.06.2014- ein Vermerk, demzufolge der Staatsanwalt ein Begnadigungsgesuch gestellt habe (Az: 34 Zs 1756/14) (sic!).
Vor dem Hintergrund möchte ich Sie fragen:
3. Was ist da los?
Ich bitte um vollständige und absolut wahrheitsgemäße Antworten.
Mit frdl. Gruß
Dipl. med. Wilfried Meißner
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/claudia_stamm-1480-77929--f421716.html#q421716
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/horst_seehofer-1480-77847--f411424.html#q411424
3) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/25_08_2013_Anzeige_wegen_Verschwoerung_Hochverrat_Regierung_Seehofer.pdf
Sehr geehrter Herr Meißner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Dezember 2014.
Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass ich Ihnen weder auf hypothetische Fragen noch auf Fragen, die andere Personen als mich betreffen, Auskünfte erteilen kann.
Gleiches gilt, wie ich Ihnen in meiner Antwort vom 16. Januar 2015 zu Ihrer Frage vom 14. Januar 2015 bereits mitgeteilt habe, für einzelne staatsanwaltschaftliche Verfahren. Insoweit kann ich Ihnen nur erneut generell versichern, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften einschlägige Straftaten konsequent und mit Nachdruck verfolgen. Sofern Sie der Auffassung sind, ein Verfahren sei mit Mängeln behaftet, steht es Ihnen selbstverständlich frei, dies im Wege der von den Prozessordnungen vorgesehenen Rechtsbehelfen klären zu lassen.
Im Übrigen nehme ich auf meine Antworten, insbesondere vom 28. Dezember 2015 und 9. Oktober 2014, auf Ihre früheren Anfragen in diesem Zusammenhang Bezug.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback