Wibke Brems steht mit verschränkten Armen vor einem Solarmodul.
Antwort von Wibke Brems
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 12.03.2025

Das Vertragsverletzungsverfahren bezog sich jedoch nicht auf eine etwaige „Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen“.Denn die Hinweisgeberschutz-Richtlinie gibt nicht vor, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Umsetzungsgesetzen regeln müssten, dass für Meldestellen eine Pflicht zur Entgegennahme anonymer Meldungen besteht.

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