
(...) Während Werbung privater Unternehmen auf dem Gelände von Schulen untersagt ist (Einzelheiten finden Sie in der Richtlinie zu Werbung, Sponsoring und sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten in staatlichen Schulen: http://www.hamburg.de/contentblob/69574/data/bbs-richtl-sponsoring-schulen-05-00.pdf ), besteht ein solches Werbeverbot für die Hochschulen und Universitäten in Hamburg nicht. Anders als an Schulen, in denenSchulenn erster Linie minderjährige Kinder und Jugendliche auf Grund der gesetzlichen Schulpflicht aufhalten, sind die Studentinnen und Studenten an den Hamburger Hochschulen und Universitäten ausnahmslos freiwillig und vor allem - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - volljährig und im Besitz der allgemeinen Hochschulreife. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Studierenden Werbung privater Unternehmen als solche erkennen und für sich entscheiden können, in welcher Weise sie damit umgehen. (...)