Frage an Walter Scheuerl von Silke K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Scheuerl,
ich habe in der MOPO einen Bericht gelesen, in dem über Sie behauptet wird, dass Sie gegen den Tierschutz seien. Stimmt das?
Mit freundlichen Grüßen
S. Kamphaus
Sehr geehrte Frau Kamphaus,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beziehen sich wahrscheinlich auf den etwas irreführenden Bericht in der MOPO, in dem von einer angeblichen "Lobby-Politik" die Rede war, weil ich als Rechtsanwalt im Bereich Medienrecht auch Unternehmen aus der Lebensmittelbranche gegen falsche Vorwürfe und Diffamierungskampagnen vertrete, die von politischen Nachrichtenmagazinen, wie z. B. ´Panorama´, oder von Tierrechtsgruppen verbreitet werden.
Diese unterschwelligen Vorwürfe der MOPO sind schlicht falsch. Ich unterstütze - wie sicherlich auch Sie und viele andere Menschen in unserer Stadt - die Ziele des Tierschutzes und bin stolz darauf, dass wir in Deutschland in einem funktionierenden Rechtssystem leben, in dem der Tierschutz seit 2002 zu einem Staatsziel im Grundgesetz erhoben ist. Mit dem Tierschutzgesetz und zahlreichen Nebengesetzen und Verordnungen stellen wir als verantwortliche Menschen in unserem Land die artgerechte Tierhaltung und einen artgerechter Umgang mit den Tieren sicher. Bundesweit überprüfen regelmäßig unzählige Amtsveterinäre/Amtstierärzte die Einhaltung des Tierschutzes - effektiv und nachhaltig. Das sind wir unseren Mitgeschöpfen schuldig.
Was ich nicht unterstützen kann, ist allerdings der Missbrauch des Tierschutzes für unseriöses Spendensammeln und populistische Aktionen, die nicht den Tieren, sondern Eigeninteressen von Vereinigungen, Organisationen und - vor allem - deren Funktionären dienen sollen. Insoweit erhebe ich - soweit falsche Vorwürfe erhoben werden: auch als Anwalt der Betroffenen - das Wort, um Missstände und ungerechte Vorwürfe anzuprangern. Ich lehne deshalb als Abgeordneter in der Hamburgischen Bürgerschaft im Rahmen meiner Rede am 19. Mai 2011 für den Tierschutz und gegen die Einführung eines sog. Verbandsklagerechtes gesprochen, denn ein solches Verbandsklagerecht kann auf Landesebene wegen der entgegenstehenden Regelung in § 42 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gar nicht wirksam eingeführt werden, würde aber vor allem auch dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Sie finden ein Video der Rede aus dem Bürgerschafts-TV auf meiner Website: www.walterscheuerl.de unter folgendem Link: http://www.walterscheuerl.de/scheuerl_reden_parlament.html
Herzliche Grüße
Walter Scheuerl