![Volker Wissing Portrait von Volker Wissing](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/pressefoto-volker-wissing.jpg?itok=NDXBjtef)
Regeln zur Mitnahme von E-Scootern treffen die zuständigen Anbieter.
Freie Demokratische Partei e.V., Bundesgeschäftsstelle / Pressefoto
Regeln zur Mitnahme von E-Scootern treffen die zuständigen Anbieter.
Aktuelle Verkehrsinformationen werden von verschiedenen privaten Anbietern für das gesamte Bundesgebiet sowie regional angepasst angeboten.
Im Europaparlament wurden entsprechende starre Regelungen abgelehnt, was ich befürworte.
Welche Busse oder Kleinbusse oder andere Fahrzeuge für den ÖPNV angeschafft werden, muss vor Ort entschieden werden. Der Bund ist hier nicht zuständig.
Die Fahrerlaubnisverordnung kennt Möglichkeiten des Entzugs der Fahrerlaubnis aufgrund von Erkrankungen oder gesundheitlichen Mängeln.
Ich habe das Deutschlandticket vorgeschlagen und eingeführt. Der Bund stellt Rekordsummen für den ÖPNV. Zuständig sind aber die Länder, die machen müssen.