Frage von Karl-Heinz G. • 10.02.2010
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FDP
• 24.02.2010

(...) Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ist nicht für den Wohnungsbau im Zusammenhang mit dem Abzug der russischen Truppen zuständig. Der Finanzausschuss beschäftigt sich vor allem mit der Einnahmeseite des Bundeshaushaltes, für die Kontrolle der Ausgaben ist hingegen der Haushaltsausschuss zuständig. (...)

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FDP
• 10.02.2010

(...) Eine verantwortungsbewusste Ausstiegspolitik beschränkt sich nicht auf die Forderung nach der Abschaltung von Atomkraftwerken, sondern konzentriert sich vor allem auf die gesicherte Energieversorgung des Landes. Die FDP ist nicht für Atomenergie, die FDP ist aber für Arbeitsplätze, für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für sozialverträgliche Energiepreise. Ich hätte es daher sehr begrüßt, wenn Herr Röttgen nicht nur einen raschen Ausstieg aus der Atomenergie gefordert, sondern gleichzeitig ein Konzept vorgelegt hätte, wie dieses mit niedrigen Energiepreisen und einer gesicherten Energieversorgung im Einklang zu bringen ist. (...)

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FDP
• 09.02.2010

(...) Die FDP unterstützt den Bundesminister der Finanzen in seinem entschiedenen Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, dieses darf aber nicht zu Lasten der Rechtsstaatlichkeit gehen. Der Finanzminister muss dafür Sorge tragen, dass die Entscheidungen der Finanzbehörden gerichtsfest sind. (...)

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FDP
• 09.02.2010

(...) Wichtig ist allerdings, dass die Entscheidungen der Finanzbehörden gerichtsfest sind. Es wäre fatal für die Steuermoral in unserem Land, wenn die Gerichte die Verwertung der Daten für unrechtmäßig erklärten. Dann würde der öffentliche Eindruck entstehen, dass der Rechtsstaat Steuerhinterziehung auch noch legalisiert. (...)

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FDP
• 09.02.2010

(...) Beigefügt finden Sie einen Artikel aus dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" aus dem Jahr 2004. Dieser hatte das Unions-Konzept der Kopfpauschale durchgerechnet und kommt zu dem Ergebnis, dass diese vor allem bei Spitzenverdienern zu einer gravierenden Mehrbelastung führen würde. Ein Vorstandsvorsitzender hätte demzufolge eine monatliche Mehrbelastung in Höhe von 44.409 Euro, die Bundeskanzlerin müsste immerhin noch 952 Euro mehr pro Monat bezahlen, im Vergleich zum bisherigen System. (...)

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FDP
• 09.02.2010

(...) Wem keine Angaben zu der Identität des Anbieters sowie der Natur der Daten vorliegen, der kann einen Ankauf nicht generell ablehnen. Wer den Erwerb der Daten ohne belastbare Information über deren Quelle und den Anbieter ablehnt, hilft Steuerhinterziehern. Man kann nicht von vorneherein den für Steuerhinterzieher günstigsten Fall unterstellen, dass es sich bei den angebotenen Daten um Hehlerware handelt. (...)

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