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Volker Wissing
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Frage von Regine B. •

Frage an Volker Wissing von Regine B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr.Wissing,

können Sie mir bitte erklären warum die sogenannte Kopfpauschale gerecht sein soll?
Wenn alle gleichviel für die Krankenkasse zahlen müßten doch auch alle gleichviel verdienen!
Warum wird bei Rentenerhöhungen immer in Prozenten gerechnet? Da bekommen Kleinrentner wenig zusätzlich, Leute mit hohen Renten bekommen viel, das ist gerecht?
Bei der Kopfpauschale sollen aber Menschen mit kleinem Einkommen genausoviel bezahlen wie Großverdiener. Wird damit nicht eine gigantische Umverteilung von unten nach oben gemacht?
Bitte erklären Sie mir die Gerechtigkeit die Sie darin sehen!

Mit freundlichen Grüßen

Regine Bayer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Bayer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Februar 2010.

Beigefügt finden Sie einen Artikel aus dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" aus dem Jahr 2004. Dieser hatte das Unions-Konzept der Kopfpauschale durchgerechnet und kommt zu dem Ergebnis, dass diese vor allem bei Spitzenverdienern zu einer gravierenden Mehrbelastung führen würde. Ein Vorstandsvorsitzender hätte demzufolge eine monatliche Mehrbelastung in Höhe von 44.409 Euro, die Bundeskanzlerin müsste immerhin noch 952 Euro mehr pro Monat bezahlen, im Vergleich zum bisherigen System. Das zeigt, wie sozial bzw. gerecht eine Kopfpauschale letztendlich ist, entscheidet die konkrete Ausgestaltung.

Die Debatte um die Kopfpauschale sollte nicht losgelöst von jeglicher Grundlage erfolgen. Erst wenn der Gesetzesentwurf vorliegt und die Details feststehen, werden sich Ihre Fragen seriös beantworten lassen.

Die Höhe der Renten steht in Relation zu den eingezahlten Beiträgen. Die Rentenversicherung ist keine staatliche Grundsicherung, sondern ein Umlageverfahren, in welches die arbeitende Generation über die Beiträge die Mittel bereitstellt, welche an die im Ruhestand befindliche Generation verteilt werden. Je höher das Einkommen, umso höher sind die eingezahlten Rentenbeiträge, umso höher ist auch die daraus resultierende Rente. Das Umlageverfahren setzt nicht nur die eigentliche Rente, sondern auch alle Rentenanpassungen in Relation zu den eingezahlten Beiträgen.

Bei der gesetzliche Rentenversicherung steht nicht der Ausgleich zwischen Arm und Reich im Vordergrund; sie soll den Menschen eine den eingezahlten Beiträgen entsprechende Altersvorsorge garantieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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