Frage von Klaus S. • 30.06.2015
Portrait von Volker Beck
Antwort von Volker Beck
Bündnis 90/Die Grünen
• 30.06.2015

(...) vielen Dank für Ihre Frage. Herr Beck hat zur verfassungsrechtlichen Bewertung der #Ehefüralle hier Stellung genommen: http://www.resonanzboden.com/echtzeit/ehefueralle-was-spricht-dagegen-nichts/ (...)

Portrait von Volker Beck
Antwort von Volker Beck
Bündnis 90/Die Grünen
• 28.05.2015

(...) Es besteht kein Fehler darin, Unrecht und homophobe Hetze öffentlich zu machen und anzugreifen. Nicht Frau Obermeier hat diesen durchtrieben-homophoben Beitrag verfasst, sondern Frau Eggert selbst. Wenn sich das Westfalenblatt deshalb von Frau Eggert nach ihrem homophoben Beitrag trennt, ist das die Entscheidung des Westfalenblatts. (...)

Portrait von Volker Beck
Antwort von Volker Beck
Bündnis 90/Die Grünen
• 21.05.2015

(...) Die von Ihnen angesprochene fortwährende Repression, die Einschränkung der Pressefreiheit, die tagtäglichen willkürlichen Verhaftungen, die Massentodesurteile und vieles mehr bereiten mir und uns Grünen ebenfalls große Sorgen. Der außenpolitische Sprecher der Grünen, Omid Nouripour, sagte gegenüber REUTERS: "Die Einladung der Bundesregierung ist grundfalsch". (...)

Portrait von Volker Beck
Antwort von Volker Beck
Bündnis 90/Die Grünen
• 24.04.2015

(...) Klar ist: Die Störerhaftung, wie sie heute angewendet wird, ist vor dem Hintergrund, dass die eigentliche Intention des Gesetzgebers, nämlich eine Befreiung all derjenigen von der Störerhaftung, die ihre Netze anderen nur zur Verfügung stellen, nicht mehr zur Anwendung kommt, stark reformbedürftig. (...) Bereits im Vorfeld der Vorlage der Digitalen Agenda wurde spekuliert, ob die Bundesregierung die Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter von WLANs abschaffen will. Nach wirren Aussagen der „drei federführenden Minister“ während der Vorstellung der Digitalen Agenda in der Bundespressekonferenz haben wir bei der Bundesregierung nachgehakt. (...)

Frage von Joachim P. • 14.04.2015
Portrait von Volker Beck
Antwort von Volker Beck
Bündnis 90/Die Grünen
• 15.04.2015

(...) Ferner prüft das Bundesamt im Asylverfahren ebenfalls, ob die Voraussetzungen für die Gewährung anderweitigen humanitären Schutzes erfüllt sind. Auch wenn für die Anerkennung als Flüchtling im Rechtssinne die Herkunft aus einem Kriegsgebiet ausreichend würde, wäre zumindest in Grenzfällen zu prüfen, ob es sich bei dem Herkunftsland tatsächlich um ein "Kriegsgebiet" handelt. Das verdeutlicht, warum nach geltendem Recht ein Asylverfahren erforderlich ist. (...)

E-Mail-Adresse