Frage an Volker Beck von Klaus S. bezüglich Frauen
In Ihrer Antwort vom 19.5.2015 hier auf abgeordnetenwatch schreiben Sie:
"und das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität für Homosexuelle und Transsexuelle sind nicht westliche Werte, sondern Konkretisierungen der Menschenwürde, die im [...] Grundgesetz (GG) rechtlich verankert sind."
In seinem "dissent" in der aktuellen "Homo-Ehe"-Entscheidung des Supreme Courts schreibt der Oberste Richter Scalia in Bezug auf die Mehrheitsentscheidung von 5 der 9 Richter:
The five Justices "are certain that the People ratified the Fourteenth Amendment to bestow on them the power to remove questions from the democratic process when that is called for by their ´reasoned judgment.´ These Justices know that limiting marriage to one man and one woman is contrary to reason; they know that an institution as old as government itself, and accepted by every nation in history until 15 years ago, cannot possibly be supported by anything other than ignorance or bigotry. And they are willing to say that any citizen who does not agree with that, who adheres to what was, until 15 years ago, the unanimous judgment of all generations and all societies,stands against the Constitution."
Folgert man also richtig, dass für Sie auch Verfassungsfeind ist, wer die grundgesetzliche Würde eines Homosexuellen nicht an einem vermeintlichen Recht auf Ehe festmacht?
Warum ist es weiter in Ihren Augen demokratisch, wenn über die Köpfe der Bürger hinweg ohne Volksabstimmung Landesregierungen ihre tiefgreifenden "Akzeptanzpläne" durchsetzen?
Schliesslich: wie kommen Sie, gerade angesichts der aktuellen islamistischen Morde, dazu, Islam, Christentum und Judentum in einen Topf zu werfen? Wie können Sie die wohl unbestreitbare Überordnung des Mannes über die Frau im Islam mit dem Männern vorbehaltenen christl. Priestertum gleichsetzen, auch z.B. im Blick darauf, dass die kath. Kirche das frauendiskriminierende Scheidungsrecht der römischen Antike überwand?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage. Herr Beck hat zur verfassungsrechtlichen Bewertung der #Ehefüralle hier Stellung genommen:
http://www.resonanzboden.com/echtzeit/ehefueralle-was-spricht-dagegen-nichts/
Ihre Frage zu den Entscheidungen in den Ländern beantwortet sich durch einen Blick in die jeweiligen Landesverfassungen. Der Hintergrund Ihrer 3. Frage erschließt sich uns nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck