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Volker Beck
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Frage von Martin B. •

Frage an Volker Beck von Martin B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Beck,

ich schreibe Ihnen als Geschäftsführer der gemeinnützigen Filmhaus Köln gGmbH und als Vertreter der Medien- und Werbewirtschaft in der IHK zu Köln, denn ich blicke mit großer Sorge auf den aktuellen Entwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Neuregelung des Telemediengesetzes.

Dieser Entwurf hält an der unsäglichen sog. "Störerhaftung" fest, die im internationalen Vergleich einen gigantischen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Digital- und Medienwirtschaft darstellt, und würde, wenn das denn so verabschiedet würde, die Verbreitung digitaler Netzwerke in Deutschland und auch in Köln vor großen Herausforderungen stellen. Zur ausführlichen Begründung verweise ich auf eine Stellungnahme des Förderverein Freie Netzwerke e.V., der in sechs konkreten Punkten unter folgendem Link festgehalten hat, warum diese Gesetzesänderung weder wünschenswert noch überhaupt umsetzbar ist, warum er die aktuelle Situation eher verschlechtert als verbessert und warum er zu unsäglichen Kosten für Wirtschaft und auch Verwaltung führen wird: http://freifunk.net//stellungnahme-tmg-e

Wie stehen Sie zum Entwurf zur Neuregelung des Telemediengesetzes? Sind Sie für oder gegen mehr frei verfügbare WLAN-Zugangspunkte in Deutschland und speziell in Köln? Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass a) der Entwurf so nicht beschlossen und b) die Störerhaftung in Deutschland endlich abgeschafft wird? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie oben verlinkte Stellungnahme bei der weiteren Arbeit an dem Gesetz beziehungsweise in Gesprächen mit den Parteifreunden berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Blankemeyer
Geschäftsführer
Filmhaus Köln gGmbH

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Blankemeyer,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Die W-Lan-Störerhaftung ist für die Grüne Bundestagsfraktion ein zentrales Anliegen, da sie sich stark auf die Möglichkeiten an der Teilhabe an der digitalen Gesellschaft auswirkt.

Als grüne Bundestagsfraktion haben wir mehrere parlamentarische Initiativen eingebracht, zuletzt einen Gesetzesentwurf und die Diskussion zur Störerhaftung immer wieder angestoßen. Leider gilt dies nicht für die Bundesregierungen unter Angela Merkel. Seit mehreren Jahren kündigt die Bundesregierung an, in Sachen Störerhaftung eine Initiative vorlegen zu wollen, die die bestehende Rechtsunsicherheit für Betreiber öffentlicher WLAN behebt. Bislang hat sie nichts dergleichen vorgelegt. Dabei sind die Probleme seit Jahren bekannt und waren mehrfach Gegenstand intensiver Diskussionen im Bundestag, in Plenardebatten, in eigenen Anhörungen, in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“. Klar ist: Die Störerhaftung, wie sie heute angewendet wird, ist vor dem Hintergrund, dass die eigentliche Intention des Gesetzgebers, nämlich eine Befreiung all derjenigen von der Störerhaftung, die ihre Netze anderen nur zur Verfügung stellen, nicht mehr zur Anwendung kommt, stark reformbedürftig.

Bereits im Vorfeld der Vorlage der Digitalen Agenda wurde spekuliert, ob die Bundesregierung die Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter von WLANs abschaffen will. Nach wirren Aussagen der „drei federführenden Minister“ während der Vorstellung der Digitalen Agenda in der Bundespressekonferenz haben wir bei der Bundesregierung nachgehakt. In der Tat sieht es so aus, als würde die Bundesregierung nach erfolgter Ressortabstimmung, trotz zahlreicher anderslautender Absichtserklärungen, die Störerhaftung tatsächlich nur für kommerzielle, nicht aber für private Anbieter abschaffen wollen.

Die Bundesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, warum sie die Digitale Agenda eigentlich überhaupt vorgelegt hat, wenn letztendlich scheinbar doch keine Initiative in der in der Agenda beschriebenen Form kommt. Als Grüne Bundestagsfraktion werden wir uns auch weiterhin mit Hochdruck dafür einsetzen, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung, die die im § 8 des Telemediengesetzes (TMG) angelegte Providerprivilegierung nicht nur auf kommerzielle, sondern auch private Anbieter wie Freifunknetze und/oder eben auch Bildungseinrichtungen, die ihren Schülerinnen und Schülern einen Zugang ermöglichen wollen, ausgedehnt wird.

Hier finden Sie einen Artikel zu den jüngsten Entwicklungen:

Hier finden Sie unseren Gesetzesentwurf, der die Haftungsbefreieung explizit für private Anbieter vorsieht:

Mit freundlichen Grüßen

Team Volker Beck