(...) Die Länderpolizei (in diesem Fall von Bayern) muss sich dieses Verbot nicht zu Eigen machen. Leider ist es nach Berichten von Konzertbesuchern während des Konzertes zu anti-homosexuellen Äußerungen gekommen. Dies macht deutlich, wie wenig man sich auf Versprechungen dieser Künstler im Vorfeld verlassen kann, solche Äußerungen zu unterlassen. (...)
(...) Der Sinn dieser Bestimmung liegt darin, dass die Abgeordneten nach bestem Wissen und Gewissen die Entscheidungen zum Wohle des deutschen Volkes treffen – nur das sollte sie im Herzen bewegen –statt den Verlockungen der Wirtschaft durch Nebenjobs und Anschlussjobs nachzugeben. Die jetzt geltende Transparenz bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten geht übrigens auf eine Gesetzesinitiative von Rot-Grün zurück. (...)
(...) Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMR)K, auf die sich diese Rechtsakte beziehen, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu, dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK erreicht werden konnte. Genau aus den Gründen sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. Dabei handelt es sich um das 6. (...)
(...) Die Bundesregierung muss die Weitergabe von deutschen Waffen sowie die Lieferung von Waffen, die im Ausland unter deutscher Lizenz hergestellt werden, verhindern, sollten diese Geschäfte nicht den deutschen Richtlinien für den Rüstungsexport entsprechen. Der Export von Rüstungsgütern in Deutschland unterliegt bereits den strengen Auflagen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und ist an das Außenwirtschaftsgesetz und den EU-Verhaltenskodex über die Ausfuhr von Waffen gebunden. (...)
(...) die im Grundgesetz festgelegte parlamentarisch-repräsentative Demokratie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich bewährt. Wie jedoch auch aus Ihrem Schreiben erkennbar wird, wächst der Wunsch nach stärkerer Beteiligung in der Bevölkerung. (...)
(...) Ein Vergleich der EU mit den von Ihnen genannten Staatenverbünden ist nicht angemessen. Denn die EU gründet auf Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und jeder Mitgliedstaat behält seine nationale Souveränität auch nach dem Beitritt in die EU. Die jeweilige Zusammenarbeit wird von den Verträgen genauestens definiert und von den Parlamenten kontrolliert, sie reicht dabei von einer einfachen und unverbindlichen Koordination bis hin zu der Übertragung von Kompetenzen nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. (...)