Portrait von Volker Beck
Volker Beck
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Volker Beck zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wolfgang D. •

Frage an Volker Beck von Wolfgang D. bezüglich Verkehr

Sehr gehrter Herr Beck,

die Abschaffung der Pendlerpauschale ist mit dem Werktorprinzip begründet worden. Meine Frage: sind alle Bundesbürger vor dem Gesetz gleich, wenn ja, warum gilt das Werktorprinzip nicht auch für die Abgordneten und die Bundesregierung, d. h. keine Dienstwagen und - Flugzeuge, keine Reisekostenerstattungen, keine Bahnjahreskarte und wie die Bundeskanzlerin z. b. nach China kommt, ist deren Sache.

Weiter habe ich noch eine Anregung, da viele Abgeordnete (Sie weren sicher mehr kennen als ich) die Abgeordnetenbezüge nur als Zubrot zu Ihren sonstigen "Nebeneinnahmen), die sie nur bekommen, weil sie als Abgeordnete Einfluss haben, sollten diese Einnahmen auf die Diäten angerechnet werden und die Diäten nur bei Bedürftigkeit für die Abgeo. gezahlt werden, die zu ehrlich (dazu zähle ich Sie auch) oder zu dumm sind, Nebeneinkünfte in größerem Umfang zu bekommen.

Portrait von Volker Beck
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dütsche,

zunächst zur Pendlerpauschale: Hier hat der Bundesfinanzhof kürzlich die grüne Position bestätigt: Die Pendlerpauschale muss ab dem ersten Kilometer gewährt werden. Das von der Bundesregierung eingeführte Werktorprinzip ist verfassungswidrig. Die Fahrt zur Arbeit ist beruflich veranlasst.Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts seitens des Bundesfinanzhofs ist folgerichtig. Sie beendet aber nicht die Unsicherheit für die Beschäftigten, ob ihre Fahrkosten ab dem ersten Kilometer anerkannt werden oder nicht.Wir fordern die Bundesregierung auf, eine verfassungsgemäße Neuregelung zur Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer vorzulegen. Die von der Regierung geschaffene Rechtsunsicherheit muss schnell beendet werden.

Zur Bezahlung von Abgeordneten: Nach unserer Verfassung haben die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.(vgl. Art.48 III GG). Der Sinn dieser Bestimmung liegt darin, dass die Abgeordneten nach bestem Wissen und Gewissen die Entscheidungen zum Wohle des deutschen Volkes treffen – nur das sollte sie im Herzen bewegen –statt den Verlockungen der Wirtschaft durch Nebenjobs und Anschlussjobs nachzugeben. Die jetzt geltende Transparenz bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten geht übrigens auf eine Gesetzesinitiative von Rot-Grün zurück.

Zum Status und der Bezahlung von Abgeordneten wird auf der Homepage des Bundestages zutreffend erläutert:

"Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Das muss so ausgestaltet sein, dass es jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben kann. Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat. Das meist als Hauptberuf wahrgenommene Amt des Parlamentariers muss finanziell also so ausgestattet sein, dass es für alle offen steht: sowohl für bisher abhängig Beschäftigte als auch für Selbstständige oder Freiberufler. Da die Effizienz parlamentarischer Arbeit zunehmend davon abhängt, dass Abgeordnete aus allen Bereichen der Gesellschaft mit ihren Fachkenntnissen zur Verfügung stehen, sollte es auch für besser Verdienende nicht mit zu großen Verlusten verbunden sein, sich für das Amt als Abgeordneter zu bewerben. Die Entschädigung muss daher für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, "die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt und wurde mit dem Abgeordnetengesetz von 1977 umgesetzt. Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, möglichst effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial."

( http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/index.html )

Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die so genannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. So wie anderen Beschäftigten werden Abgeordneten damit Leistungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt. Neben der Kostenpauschale haben sie Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung. Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen. Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen. (vgl. Art.48 III S.2 GG)

Ein Abgeordneter hat, entgegen weit verbreiteter Annahmen, keinen eigenen Dienstwagen. Der Bundestag betreibt am Sitz des Parlamentes in Berlin einen Fahrdienst. Diesen kann der Abgeordnete für dienstliche Belange benutzen. Ein eigener Dienstwagen gehört jedoch nicht zur Ausstattung.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck