Frage an Volker Beck von Heinz-Walter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Volker Beck,
inwiefern kann man in Deutschland von Demokratie sprechen, wenn die einzige Mitbestimmung der Bürger darin liegt, alle vier Jahre das Parlament zu wählen?
Es wurden schon Stimmen in der Vergangenheit laut, die Wahlperiode im Bund auf fünf Jahre zu strecken. Die Fraktionsspitzen im Bundestag sind der Ansicht, durch die längeren Zeiträume sei eine effektivere Regierungsarbeit gewährleistet.
Wer’s glaubt, wird selig.
Um was es hier wirklich geht (oder gegangen ist) sind die Diäten, Bezüge und Pensionen. Man bedenke: Ein Jahr länger im Parlament bedeutet automatisch eine höhere Pension und vor allem wird dieser Pensionsanspruch schön zu einem früheren Zeitpunkt fällig (Abgeordneten-Pensionen gibt’s ab acht Jahre bzw. zwei Legislaturperioden im Bundestag. Minister erhalten einen Anspruch auf Pensionen bereits m dem Amtsantritt).
In Deutschland wird nicht ´im Namen des Volkes´ regiert, denn das Volk wird gar nicht gefragt, wenn es erst einmal „gewählt“ hat.
Da fragt man sich doch, in wie weit die Bürger in Deutschland kontrollieren und aktiv nachvollziehen können, wie ihr (politischer) Wille umgesetzt wird?
Viele Bürger dieses Landes sind der festen Meinung, dass wir eigentlich nur zusehen können, wie an uns vorbeiregiert wird.
Bei wichtigen Entscheidungen, wie etwa die Euro-Einführung seinerzeit, die Europäische Verfassung u. v. a. m., wurde der Souverän, das deutsche Volk nämlich, nicht einmal danach gefragt, ob es das alles wollte.
Hinsichtlich dieses Problems werden Umfragen von den BRD-Machthabern konsequent ignoriert, sobald sich herausstellt, dass die Mehrheit dagegen stimmen würde.
Deutschland ist demnach keine echte Demokratie, denn Demokratie besagt, dass das Volk eine (gewichtige) Stimme hat.
Das deutsche Volk hat in der BRD keine.
Und weil das so ist, sollte das schleunigst geändert werden. Denn dann wäre die schlimme Lüge ´im Namen des Volkes´, keine Lüge mehr!
Wie denken Sie darüber?
MfG
Heinz-Walter Hoetter
Fürstenfeldbruck/Obb.
Sehr geehrter Herr Hoetter,
die im Grundgesetz festgelegte parlamentarisch-repräsentative Demokratie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich bewährt. Wie jedoch auch aus Ihrem Schreiben erkennbar wird, wächst der Wunsch nach stärkerer Beteiligung in der Bevölkerung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in dieser Wahlperiode reagiert und einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes mit der Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in den Bundestag eingebracht (BT-Ds. 16/680).
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck