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Frage von Gerd K. •

Frage an Volker Beck von Gerd K. bezüglich Recht

Lieber Volker Beck

Etwas Ungeheuerliches geschieht in unserem Land, Ich bitte Sie Nachforschungen anzustellen, die mir nicht möglich sind. Da ist dringend die Politik gefragt, diesen Skandal aufzudecken und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, auch die Veranstalter dürfen nicht ungeschoren wegkommen.

Anlässlich der Auseinandersetzungen um die Auftritte des jamaikanischen Hasssängers Bounty Killer in Deutschland und Grossbritannien scheint sich zu zeigen, wer nur die Moral predigt und wer auch für sie einsteht.
Am vergangenen Wochenende fand ein Auftritt des jamaikanischen Schwulenhassers Rodney Price im Münchener Backstage statt. Sowohl der Veranstaltungsort als auch die Münchener Rosa Liste hatten keine Probleme mit dem Konzert des fragwürdigen "Künstlers", gegen den ein Einreiseverbot für Deutschland besteht.
Das Backstage verdiente gerne das Geld mit dem Mann, an dessen Hasspredigten das Blut jamaikanischer Schwuler und Lesben klebt und auch die Rosa Liste sah sich sogar zu einer Kritik am Einreiseverbot gegen Price genötigt.
Dem einfachen vernunftbegabten Schwulen stellt sich nun eine Frage, die auch Peter Tatchell - weltbekannter britischer Schwulenaktivist - formulierte:
Wieso wird einem rechtsradikalen Sänger eigentlich verboten, Konzerte durchzuführen, wenn er zum Mord an "Niggern" aufruft?
Ein farbiger Sänger aus Jamaika, der zum Mord an Schwulen aufruft, darf sowohl in London unter dem Schutz der dortigen Polizei als auch im Münchener Backstage auftreten...

Wie kann es geschehen, dass trotz Einreiseverbot dieses Mannes, er hier auftreten konnte?
Da haben doch die ausführenden Organe der Justiz komplett versagt.
Das soll und muss hinterfragt werden

Mit freundlichem Gruß
Gerd Küchler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Küchler,

wir bedauern, dass das Backstage in München nicht ähnlich verantwortungsvoll gehandelt hat, wie z.B. die Kulturbrauerei in Berlin, die das Konzert von „Bounty Killer“ abgesagt hat. Das Einreiseverbot galt in der Tat für die deutschen Außengrenzen. „Bounty Killer“ befand sich allerdings bereits im Schengen-Raum. Die Länderpolizei (in diesem Fall von Bayern) muss sich dieses Verbot nicht zu Eigen machen. Leider ist es nach Berichten von Konzertbesuchern während des Konzertes zu anti-homosexuellen Äußerungen gekommen. Dies macht deutlich, wie wenig man sich auf Versprechungen dieser Künstler im Vorfeld verlassen kann, solche Äußerungen zu unterlassen. Im Mai wird der Sänger „Sizzla“ ebenfalls nach Deutschland kommen und auch im Backstage ist ein Konzert geplant. Wir sind zuversichtlich, dass eine Einreise in diesem Fall verhindert werden kann. Wir haben das Bundesinnenministerium bereits um eine Intervention gebeten.

Mit Homophobie darf in Deutschland kein Geld verdient werden. Dies gebietet schon die Solidarität mit den verfolgten Lesben und Schwulen in Jamaika.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Volker Beck