Frage an Volker Beck von Heinz D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Beck,
Ich bin Schriftsteller, 58 - und habe mich seit 1966 ( die Zeit wo ich Ihren Kollegen J. Fischer mal in Marseille getroffen habe als Maler mit Freundin..) immer in ganz Europa bewegt.
Meistens in Frankreich, Spanien, Italien und Oesterreich. Ich kenne also Europa, damals die EWG noch als einen Kontinent, mehr so unter den Gedanken Gen. Charles De Gaulle.
Dann kam die ´EU´, dann der Slogan ´Europa der Buerger, als dass mit den Referendum schief lief, ´beschloss´ man eine Verfassung fuer einen de facto nicht Existierenden Staat, der/die EU.
Das ganze ist aber, dass man sich vor der EU oder dem verkauften Europa der Buerger ohne Probleme immer in jeden Land egal wie aufhalten konnte. Zum Beispiel gingen 1980 meine Kinder in die Deutsche Schule in Spanien.
2008(!) im von den Politikern als Europa der Buerger verkaufte EU, stiess ich letztes Jahr in Gerona auf echte Probleme welche man eher erwartet in einen ´Dritt-Land´ wie damals Chile, wo ich auch mal 1 Monat war.
Eine NOTWENDIGE ´NIE´ in Spanien muss im Antrag begruendet werden und dann wird der Antrag bei Vorlage entschieden (!)(?)
NIE (Spanien) benoetigt man um zum Beispiel eine Telefonnummer oder Internet anzumelden oder ein Auto zu kaufen etc. , nicht um eine Wohnung zu mieten.
Meine frage an Sie Herr Beck:
1. Was ist die ´EU´ heute?
2. Was ist aus dem Verkaufsmittel ´Europa der Buerger´ geworden?
3. Waere es nicht besser zurueck zu einer EWG zu gehen mit Grenzen wie vorher, dafuer dann z. Bsp. die EWG fuer andere Antragslaender zu oeffnen, denn meiner Ansicht nach hat sich die EU doch zu einer EU e.V. entwickelt oder zu einem Europa der Oberen.
4. Ist die jetzige EU nicht eher oder auf dem Weg eine Kopie (strategisch) der beiden zerstoerten, aufgeloessten Staatenverbuende, Soviet Union und Jugoslawien zu werden?
Mit freundlichen Gruessen
H. Duthel - Mitglied BdWi und ICCNOW.org
Sehr geehrte Herr Duthel,
die EU hat sich seit ihrem über 50-jährigen Bestehen stark verändert. Nach wie vor gründet sie auf der Idee, in bestimmten Politikfeldern zusammenzuarbeiten, weil die Mitgliedstaaten gemeinsam mehr erreichen können und weil es keinen Krieg mehr unter ihnen geben darf. Sie ist eine Erfolgsgeschichte, die für Frieden, Sicherheit und Wohlstand steht. Sie hat ihre Mitgliedstaaten von der Bedrohung durch Krieg befreit, die sie Jahrhunderte lang überschatteten. Sie ermöglicht eine neuartige Zusammenarbeit in immer mehr Politikbereichen innerhalb der EU und mit ihren Nachbarn. Sie hat althergebrachte Grenzen überwunden und eine neue Mobilität ermöglicht. Mit ihr wurde ein Raum des Friedens, der Demokratie und der Menschenrechte geschaffen.
Die Bürgerinnen und Bürger spüren diese EU im Alltag ganz konkret: Wir können ohne Grenzkontrollen reisen, mit dem Euro in immer mehr Ländern bezahlen und wir bemerken an unserer Handyrechnung die gesunkenen Preise für Telefonate mit dem Mobiltelefon im und ins Ausland. Mit dem Vertrag von Lissabon wird mit der EU-Bürgerinitiative erstmals ein direktdemokratisches Element in die EU eingeführt. Damit können eine Million EU-Bürger die Kommission einladen, zu einem bestimmten Bereich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Schließlich wählen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur ihre Abgeordneten im Bundestag, die die Europapolitik der Bundesregierung kontrollieren und mit gestalten, sondern auch die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes.
Ein Vergleich der EU mit den von Ihnen genannten Staatenverbünden ist nicht angemessen. Denn die EU gründet auf Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und jeder Mitgliedstaat behält seine nationale Souveränität auch nach dem Beitritt in die EU. Die jeweilige Zusammenarbeit wird von den Verträgen genauestens definiert und von den Parlamenten kontrolliert, sie reicht dabei von einer einfachen und unverbindlichen Koordination bis hin zu der Übertragung von Kompetenzen nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung bedeutet, dass die EU Rechtsnormen erlassen darf, wenn sie durch die Gemeinschaftsverträge dazu ausdrücklich ermächtigt ist. In den Verträgen ist dabei klar geregelt, zu welcher Frage, welche Art der Rechtsnorm, in welchem Verfahren erlassen werden darf. In jedem Fall geschieht dies durch ein Zusammenspiel zwischen dem Europäischen Parlament, mit direkt gewählten Abgeordneten aus allen Mitgliedstaaten, und dem Rat, in dem die jeweiligen nationalen FachministerInnen vertreten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck